Kolleginnen und Kollegen, die z. B. über
- Altersteilzeit,
- vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst oder
- zusätzliche Absicherungen gegen Dienstunfähigkeit
nachdenken, benötigen für eine sachgerechte Entscheidung eine ungefähre Vorstellung von der zu erwartetenden Pension.
Der vLw bietet Mitgliedern die Berechnung des voraussichtlichen Ruhegehaltsatzes auf der Grundlage des jetzt geltenden Rechtes an.
Dazu drucken oder speichern Sie bitte das Formular und senden es ausgefüllt an per Post oder Mail die Geschäftsstelle:
Formular zur Berechnung der Ruhegehaltsbezüge.pdf