Konsens herrschte bei allen Gesprächsteilnehmern darüber, dass die durch die im Amtsblatt Februar 2018 veröffentliche Dienstanweisung ausgelöste Unruhe bei vielen Lehrkräften beseitigt sowie geeignete, kurz- und mittelfristige Lösungen gefunden werden müssen.
Das Schulministerium hat am 24.04.2018 zugesagt, zeitnah eine E-Mail an alle Schulen mit Erläuterungen zu der Dienstanweisung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lehrkräfte auf privaten Endgeräten zu verschicken.
Wichtig: Die Dienstanweisung löst keinen Handlungsdruck aus!
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