Hauptvorstand

Der Hauptvorstand

Zwischen den Sitzungen des Delegiertentages tritt der Hauptvorstand an dessen Stelle und nimmt die Aufgaben wahr, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Delegiertentages dulden.

Dem Hauptvorstand gehören an:

stimmberechtigt

  • die Bezirksverbandsvorsitzenden und ab 300 Mitgliedern für je weitere 300 Mitglieder eine zusätzliche Beauftragte/ ein zusätzlicher Beauftragter des Bezirksverbandes; dabei muss – insbesondere unter Berücksichtigung der Bezirksgruppenvorsitzenden – das Regionalprinzip beachtet werden.
  • die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes
  • Hauptpersonalratsmitglieder, die dem Verband angehören

nicht stimmberechtigt

  • frühere Vorsitzende des Verbandes
  • auf Beschluss des Hauptvorstandes in den Hauptvorstand berufene Landtagsabgeordnete, die Mitglieder des Verbandes sind.

Weitere Personen können durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden eingeladen werden.

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