vLw NRW e.V.
 

 

 
Leitartikel 3-4/2010

 

Die etwas andere Art, die Schulbank zu drücken

 

Perspektivwechsel für frisch gebackene Abiturienten

 

Im neuen Schuljahr geht es los mit den ersten Praktikanten auf Schnuppertour in den Berufskollegs. Wir werden schon genau hinschauen müssen, ob es eine Schülerin ist, die sich irrtümlich ins Lehrerzimmer verirrt hat, oder aber eine Eignungspraktikantin, die – gerade raus aus ihrer Schule – bei uns das erste Praktikum auf dem Weg zur Lehrerinnenwerdung ablegt.

 

Das neue Lehrerausbildungsgesetz gibt sie vor:

·          das Eignungspraktikum,

·          das Orientierungspraktikum,

·          das Praxissemester und

·          schließlich der zeitlich geschrumpfte Vorbereitungsdienst.

 

Zum Teil werden – nach derzeitigen Überlegungen - mit der Einführung neuer Strukturen auch neue personenbezogene Begrifflichkeiten daher kommen. In den Entwürfen zum Eignungspraktikum und zum Praxissemester tauchen die Begriffe Ausbilder, Ausbildungslehrkraft, Ausbildungsbeauftragte und Mentoren auf.

 

Die Bestellung von Mentoren als Teilinstitut der Lehrerausbildung ist neu. Mentoren sollen ihren Aufgabenbereich in der Betreuung der Eignungspraktikanten finden.

 

Werfen wir in diesem Zusammenhang einmal einen genaueren Blick auf die aktuellen Überlegungen zur Umsetzung des Eignungspraktikums. Und: was kommt insbesondere auf die Berufskollegs, die mehr Verantwortung im Rahmen der gesamten Lehrerausbildung erhalten, ab dem neuen Schuljahr zu?

 

·          Das Berufskolleg verantwortet das Eignungspraktikum. Die Zentren für schulpraktische Studien erhalten Begleitfunktion.

·          Ein Eignungspraktikant ist 20 Tage (à sechs Zeitstunden) vor Ort.

·          Die zeitliche Lage, Organisationsform und sonstige Modalitäten des Eignungspraktikums wird durch das Berufskolleg bestimmt.

·          Bis zu fünf Eignungspraktikumsstellen pro Jahr sollen pro Berufskolleg angeboten werden.

·          Jedes Berufskolleg erhält eine Anrechnungsstunde für Zwecke der Eignungspraktika.

·          Ab Mitte Mai 2010 sollen die ersten Eignungspraktikumsstellen online gestellt werden. Die Vergabe erfolgt online-gestützt durch die Schulleitung.

·          Die Schulleitung bzw. eine beauftragte Lehrkraft

o         sorgt für die Bereitstellung der Praktikumsplätze

o         führt das abschließende Eignungsberatungsgespräch

o         bescheinigt die Ableistung des Praktikums

·          Der Mentor oder die Mentorin

o         wird eingeführt in die Verfahrensweisen des onlinegestützten Informations- und Beratungsverfahrens

o         sorgt für Hospitationsmöglichkeiten u.a. im Unterricht

o         verschafft Gelegenheit zu begrenzter pädagogischer Erfahrung

o         dokumentiert seine/ihre Fremdwahrnehmung

o         bespricht seine/ihre Fremdwahrnehmung mit den Eignungspraktikanten

o         reflektiert mit Eignungspraktikanten deren schulische Erfahrungen

 

Ein Blick in die Auflistung macht deutlich: allein das Eignungspraktikum führt zu einer erhöhten Verwaltungsdichte vor Ort, insbesondere durch die neue Dokumentationspflicht, die in dieser Form bisher im Rahmen von schulischen Praktika seitens der Berufskollegs nicht abverlangt wurden.

 

Schulleitungen sehen sich nicht nur mit einer Verdopplung der Anzahl der zu erstellenden dienstlichen Beurteilungen innerhalb der Probezeit konfrontiert, sondern auch mit zusätzlichen Beratungsaufgaben in einem sehr frühen Stadium der Lehrerausbildung.

 

Die zur Verfügung gestellte Anrechnungsstunde mag da nachvollziehbar rein rechnerisch und theoretisch eine Kompensation darstellen. Bei genauer Betrachtung jedoch wird deutlich, dass es sich hier lediglich um einen Anerkennungswert für die zusätzliche zu leistende Arbeit der involvierten Personen handeln kann, insbesondere dann, wenn beim einzelnen Berufskolleg die volle Anzahl der Praktikumsplätze nachgefragt wird.

 

Die weitere Lehrerausbildung ist geprägt durch das Zusammenwirken der trialen Partner – Berufskolleg, Hochschule, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung. Heißt in der Realität: auch hier kommen auf die Berufskollegs zusätzliche Abstimmungsprozesse und damit ein erhöhter Arbeitsaufwand zu. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die ebenso durch die neue Lehrerausbildung in ihrer Arbeit deutliche Veränderungen erfahren.

 

Es ist absehbar, dass auch die weiteren Praxisanteile durch die Entwicklung neuer Vorgaben zu einem erhöhten Koordinations-, Verwaltungs- und Beratungsaufwand führen werden.

 

Dabei stellt sich beiläufig die Frage, wie sich die Rolle eines eigenverantwortlichen Berufskollegs mit dezidierten Vorgaben im Rahmen der Lehrerausbildung bis hin zur Schaffung neuer personeller Strukturen in Schule – die nachvollziehbar der Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards dienen sollen – verträgt.

Und dann stellt sich noch die Frage: Wie dezidiert sind eigentlich die Vorgaben für die Hochschulen, die der Hochschulfreiheit unterliegen?

 

Wir haben im Mai Landtagswahlen. Wie auch immer die Wahlen ausgehen werden, welche politischen Parteien unsere Ansprechpartner im Regierungshandeln sein werden: Wir erwarten ein deutliches Signal für die Lehrkräfte im Berufskolleg!

 

Wir erwarten die Bereitstellung von adäquaten Zeitressourcen, damit die Kolleginnen und Kollegen mit Engagement und Freude den Einstieg in die neuen Strukturen der Lehrerausbildung positiv begleiten können. Eine Verbesserung der Lehrerausbildung ist ansonsten – insbesondere angesichts eines verkürzten Referendariats – realistisch gesehen, nicht in Sicht!

 

 

Elke Vormfenne

 

Anmerkung: Die Autorin verzichtet zur besseren Lesbarkeit auf die Kombination der weiblichen und männlichen Form.


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