vLw NRW e.V.
 

 

 
Einheitslohn - Einheitslehrer: Nicht mit VLW und BLBS

Angestellte Lehrerinnen und Lehrer sind für uns nicht Lehrkräfte zweiter Klasse !

Wir unterstützen alle Forderungen der dbb-Tarifunion nach einer gerechten Anpassung der Tarifentgelte der Kolleginnen und Kollegen im berufsbildenden Schulwesen an die Beamtenbesoldung für gleichwertige Arbeit.

Ein geeigneter Schritt in diese Richtung ist eine höhere Eingruppierung als bisher.

Je nach Aufgabe und Einsatz im Unterricht fordern wir für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer im berufsbildenden Schulwesen:

EG 11 für ausgebildete Lehrkräfte im fachpraktischen Unterricht

EG 14 für ausgebildete Lehrkräfte mit universitärem Abschluss und zweitem Staatsexamen für die Sekundarstufe II

… mit gleichen Entwicklungsperspektiven wie vergleichbare verbeamtete Kolleginnen und Kollegen.

Der von anderen Lehrergewerkschaften pauschal geforderte ‘Einheitslehrer’ passt nicht zu den unterschiedlichen Anforderungsprofilen im berufsbildenden Schulwesen!

Zu den Tarifverhandlungen zur neuen Entgeltordnung für angestellte Lehrer im TV-L:

Kein Einheitslohn - kein Einheitslehrer,
höhere Bildung hat ihren Preis!

Dafür stehen nur der BLBS und der VLW.

Das Flugblatt finden Sie hier:  Flugblatt09_BLBSuVLW.pdf

Mehr auch unter www.vlw.de. 

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